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Strafrecht in R. Serbien

Strafverfolgung beginnt durch die erste Handlung des Staatsanwalts oder von ermächtigten Polizeibeamten auf Antrag des Staatsanwalts zur Überprüfung der Verdachtsgrundlage, dass eine Straftat oder eine bestimmte Person begangen wurde eine Straftat begangen. Strafverfolgung beginnt vor dem Anwaltschaft die führt es und macht die Untersuchung, die beginnt mit der Verfügung, auf wem gibt es kein Rechtsmittel. Im Verlauf des Untersunhung, sammelt die Staatsanwaltschaft und die Verteidigung den Beweisen, für und gegen Anklage. Dann mach Polizei oder Staatsanwaltschaft die Augenschein, die Aussage von Verdächtige und die Zeugen, gibt die Verfügung die Sachverstand zu machen. Das ist noch nicht Strafverfahren die ist geführt vor dem Gericht.

Verkürzte Verfahren

In R. Serbien, gibt es zwei verschiedenen Arten von Strafverfahren, normales und verkürzte Verfahren. Verkürzte Verfahren verwendet man für Straftaten, die mit Bußgeld oder Gefängnisstrafe bis zum 8 Jahr bestraft sind, wägend normales benützt man um alle anderen Fälle. Verkürzte Verfahren differenziert sich in ein paar Sachen. Erstmal Strafverfahren (Verfahren vor dem Gericht) fängt mit der Bestimmung der Hauptverhandlung oder der Verhandlung zur Verhängung einer Strafsanktion im abgekürzten Verfahren an. Normaler Strafverfahren ist durch Erlass einer Anordnung zur Durchführung einer Untersuchung (Art. 296) oder Bestätigung der Anklage, der keine Untersuchung vorausgegangen ist (Artikel 341 Absatz 1), eingeleitet.

Im verkürzte Verfahren, für die Straftaten die bis zum 5 Jahre Gefängnis, oder mit dem Bußgeld bestraft sein könnte, kann die Staatsanwaltschaft die Strafverfolgung absehen.

Das kann passieren wenn der Verdächtige eine oder mehrere der folgenden Verpflichtungen übernimmt:

1) um die durch die Begehung einer Straftat verursachten schädlichen Folgen zu beseitigen oder den verursachten Schaden zu ersetzen;

2) einen bestimmten Geldbetrag auf das für die Zahlung öffentlicher Einnahmen vorgeschriebene Konto einzuzahlen, der für humanitäre oder andere öffentliche Zwecke verwendet wird;

3) um bestimmte gesellschaftlich nützliche oder humanitäre Arbeit zu leisten;

4) zur Erfüllung fälliger Unterhaltspflichten;

5) Entzug von Alkohol oder Betäubungsmitteln;

6) sich einer psychosozialen Behandlung zu unterziehen, um die Ursachen gewalttätigen Verhaltens zu beseitigen;

7) die durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgelegte Verpflichtung zu erfüllen, d. h. die durch eine rechtskräftige Gerichtsentscheidung festgelegte Beschränkung zu respektieren.

Unterschiede

Unterschiede zwischen diese zwei Arten von Verfahren gibt es auch beim Haft Festlegung. Beim normaler Verfahren gibt es 4 Gründen, und beim verkürzte einen fehlt aus.

Drei Gründen sind dieselbe,

1) wenn Verdächtige sich versteckt hält oder seine Identität nicht festgestellt werden kann oder als Angeklagter es offensichtlich vermeidet, zur Hauptverhandlung zu kommen, oder andere Umstände vorliegen, die auf eine Fluchtgefahr hinweisen;

2) Umstände vorliegen, die darauf hindeuten, dass sie Beweise oder Spuren einer Straftat vernichten, verstecken, verändern oder verfälschen oder wenn besondere Umstände darauf hindeuten, dass sie in das Verfahren eingreifen, indem sie Zeugen, Mittäter oder Verschwörer beeinflussen;

3) besondere Umstände deuten darauf hin, dass er in kurzer Zeit die Straftat wiederholen oder die versuchte Straftat vollenden oder die von ihm angedrohte Straftat begehen wird; letztes Grund gilt nur für normahles Verfahren und er lautet:

4) wegen der Verdächtigte zur Last gelegten Straftat eine Freiheitsstrafe von mehr als zehn Jahren oder wegen einer Straftat mit Gewaltelementen eine Freiheitsstrafe von mehr als fünf Jahren verhängt oder zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist fünf Jahren oder einer höheren Strafe durch ein erstinstanzliches Gerichtsurteil und die Art der Vollstreckung oder die Schwere der Folgen der Straftat zu einer öffentlichen Besorgnis geführt haben, die den reibungslosen und fairen Ablauf des Strafverfahrens gefährden kann.

Normaler Strafverfahren

Normaler Strafverfahren beginnt, wann die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage, wenn der begründete Verdacht besteht, dass eine bestimmte Person eine Straftat begangen hat. Verdächtigte und ihr Rechtsanwalt, könne eine schriftliche Erwiderung auf die Anklage innerhalb von acht Tagen nach Zustellung der Anklage abheben. In den Fall von verkürzte Verfahren, gibt es kein Anklage, sondern Anklagevorschlag, auf welchem gibt es kein Rechtsmittel.

Hauptverhandlung

Hauptverhandlung ist dieselbe für beide Prozessen. Da sind die Beweise durchgeführt, die Aussagen der Verdächtigte und die Zeugen gegeben, Sachverständigen ausgegeben usw. Zwei verschiedene Arten von Beweisen sind geführt. Einen die prüfen das Verdächtigte ist schuldig und Beweisen die Beinflüssen wie Streng wird die Strafe sein. Am Ende Gericht gibt das Urteil. Beim normal Verfahren ist der Frist für Berufung 15 Tagen, wägend deim verkürzte Verfaren der Frist ist 8 Tage lang. Uber Berufung entscheidet die Gericht die steht oben das Gericht die hat erstens Urteil getroffen.

Das Gericht zweiter Instanz kann in einer Sitzung oder aufgrund einer mündlichen Verhandlung: 1) die Berufung als verspätet, unzulässig oder vorschriftswidrig zurückweisen; 2) die Berufung als unbegründet zurückzuweisen und das erstinstanzliche Urteil zu bestätigen; 3) die Berufung annehmen und das erstinstanzliche Urteil aufheben und den Fall an das erstinstanzliche Gericht zur Wiederaufnahme des Verfahrens verweisen oder die Berufung annehmen und das erstinstanzliche Urteil ändern. Das Gericht zweiter Instanz entscheidet selbst, wenn das erstinstanzliche Urteil in derselben Sache bereits einmal aufgehoben wurde.

Kanzlei kann ihnen im Strafverfahren als Täter oder Opfer verteidigen.

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