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Standesamt verfahren in R. Serbien

Standesamt führt Standesregister. Dieser sind Geburtsregister (Geburtsurkunde), Eheregister (Eheurkunde) und Todesregister (Todesurkunde). Grund Register für jede Person ist Geburtsregister. Alles anderen nützen die Daten aus Geburtsbuch und haben dazu noch einige Daten eingetragen. Eintragung im Ehebuch bekommt man nach Ehe Schließung.

Als Beweiß das jemand im Standesbücher eingetragen ist, bekommt man die Urkunde. Es gibt drei verschiedene Urkunden, Geburtsurkunde, Eheurkunde und Todesurkunde.

Urkunden könnten als nationales oder internationales ausgestellt. Internationale Urkunde sind im Länder die haben Übereinkommen über die Ausstellung mehrsprachiger Auszüge aus Personenstandsbüchern akzeptiert, ihr Gültigkeit. Deutschsprachige Ländern und R. Serbien haben es akzeptiert.

Manchmal passiert es das die Daten im Standesregister sind falsch oder fällenden. Die Mandanten, wohlen manchmal ihr Name oder Nachname ändern. Das passiert regelmäßig in der fall von Ehe Scheidung.

Um Ehe im Ausland zu schließen, brauchen die serbischen Bürgern Ehefähigkeitszeugnis beglaubigt mit Apostille und Geburtsurkunde. Es gibt kein internationales Ehefähigkeitszeugnis, sondern nationales Zeugnis muss mit Apostille beglaubigt sein und übersetzt werden. In der Fall das man übersetzt Zeugnis im Serbien, dann braucht man auch Apostille auf die Übersetzung.

Kanzlei für unseren Mandanten kann folgendes machen:

  1. Besorgung von den Auszug aus dem Geburtsregister (Geburtsurkunde), Eheregister (Eheurkunde) oder Todesurkunden,
  2. Korrektion von falsch oder fällenden Daten,
  3. Nahme enderung,
  4. Ehefähigkeitszeugnis Besorgung,
  5. Apostille Beglaubigund und Übersetzung.

Kontaktieren Sie uns durch E-mail: advnikolakrstic@gmail.com

oder an Telefon Nummer +381 63 569 409 (Viber, WhatsApp)