Ordnungswidrigkeitsverfahren werden eingeleitet und durchgeführt auf der Grundlage: 1) des Antrags eine berechtigten Organ oder des Opfers; 2) Ordnungswidrigkeitsverfügung.
Eine Ordnungswidrigkeitsverfügung wird erlassen, wenn für die Ordnungswidrigkeit durch Gesetz oder sonstige Vorschrift nur ein Bußgeld in fester Höhe vorgeschrieben ist. Eine Person, gegen die eine Ordnungswidrigkeitsverfügung ergangen ist, kann, wenn sie ihre Verantwortung nicht anerkennt, innerhalb von acht Tagen nach Erhalt der Ordnungswidrigkeitsverfügung persönlich oder per Post eine unterzeichnete Ordnungswidrigkeitsverfügung beim zuständigen Gericht einreichen, was unter diesen Bedingungen gilt als ein Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die Ordnungswidrigkeitsverfügung.
Verfahren
Das Verfahren wird vom Ordnungswidrigkeitsgericht geführt und die Beweise vorgelegt. Die Beweislast für die Merkmale der Ordnungswidrigkeit und der Ordnungswidrigkeitshaftung trifft den Antragsteller für die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens. Das Gericht erbringt Beweise auf Antrag der Parteien. Die Partei ist verpflichtet, die von ihr vorgeschlagenen Beweismittel einzuholen. Ausnahmsweise kann das Gericht von Amts wegen Beweise erheben, wenn der Angeklagte dazu nicht in der Lage ist oder die Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verfahrens dies rechtfertigen. Das Gericht kann zusätzliche Beweise vorlegen, wenn es der Ansicht ist, dass die vorgelegten Beweise widersprüchlich oder unklar sind und dies für eine umfassende Erörterung des Beweisgegenstands erforderlich ist.
Ordnungswidrigkeiten Verfahren enden mit einer Verurteilung oder einem Freispruch, einem Einstellungsbeschluss oder einem Beschluss, mit dem dem jugendlichen Straftäter eine Erziehungsmaßnahme auferlegt wird. Gegen das Urteil und die Entscheidung des Ordnungsgerichts kann beim Ordnungsgericht zweiter Instanz Berufung eingelegt werden. Die Beschwerde wird bei dem Gericht eingereicht, das die erstinstanzliche Entscheidung getroffen hat. Die Beschwerde muss innerhalb von acht Tagen nach Zustellung des Urteils oder der Entscheidung eingelegt.
Sanktionen
Sanktionen für Ordnungswidrigkeit sind: 1) Strafen; 2) Strafpunkte; 3) Warnung; 4) Schutzmaßnahmen; 5) Erziehungsmaßnahmen.
Strafen könnten Freiheitsstrafe, Geldstrafe und Arbeit im öffentlichen Interesse sein. Freiheitsstrafe ist von 1 bis zum 60 Tage lang. Eine Freiheitsstrafe kann nur gesetzlich angeordnet werden. Sowohl Freiheits- als auch Geldstrafen können für eine einzige Straftat zusammen verhängt sein. Für juristisches Personen Bußgeld kann die einzige Strafe sein. Bußgeld und Arbeit im öffentlichen Interesse können durch Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben werden, d. h. durch Beschluss der Versammlung der autonomen Provinz, der Gemeindeversammlung, der Stadtversammlung oder der Versammlung der Stadt Belgrad.
Arbeit im öffentlichen Interesse ist unbezahlte Arbeit zum Wohl der Gesellschaft, die nicht unter Zwang verrichtet wird, die Menschenwürde nicht verletzt und keinen Gewinn abwirft. Die Arbeit im öffentlichen Interesse darf nicht weniger als 20 Stunden und nicht länger als 360 Stunden dauern. Durch Gesetz oder Verordnung kann ein Bußgeld in folgender Höhe vorgeschrieben werden: 1) von 5.000 bis 150.000 Dinar für eine natürliche Person oder verantwortliche Person; 2) von 50.000 bis 2.000.000 Dinar für eine juristische Person; 3) von 10.000 bis 500.000 Dinar für einen Unternehmer.
Anstelle Bußgeld wegen einer Ordnungswidrigkeit kann eine Verwarnung ausgesprochen werden, wenn Umstände vorliegen, die die Verantwortlichkeit des Täters erheblich mindern, so dass zu erwarten ist, dass er die Tat künftig ohne Verhängung einer Strafe vermeiden wird.
Für Verstöße gegen die Verkehrssicherheit können Strafpunkte von 1 bis 25 gesetzlich vorgeschrieben werden.
Sicherungsmaßnahmen
Bei Ordnungswidrigkeiten können folgende Sicherungsmaßnahmen angeordnet werden: 1) Beschlagnahme von Gegenständen; 2) Verbot bestimmter Aktivitäten; 3) Verbot einer juristischen Person, bestimmte Tätigkeiten auszuführen; 4) Verbot der verantwortlichen Person, bestimmte Aufgaben auszuführen; 5) Fahrverbot die Fahrzeuge zu fahren; 6) Zwangsbehandlung von Alkohol- und Betäubungsmittel Abhängichkeit; 7) Obligatorische psychiatrische Behandlung; 8) Verbot des Zugangs zum Opfer, zu Objekten oder zum Orten, an dem die Straftat begangen wurde; 9) Verbot der Teilnahme an bestimmten Sportveranstaltungen; 10) Öffentliche Veröffentlichung des Urteils; 11) Ausweisung eines Ausländers aus der Republik Serbien; 12) Beschlagnahme von Tieren und Verbot der Tierhaltung; 13) Verbot der Teilnahme an öffentlichen Beschaffungsverfahren.
Minderjährigen können folgende Erziehungsmaßnahmen auferlegt werden: 1) Warn- und Lenkungsmaßnahmen: Verweis und besondere Pflichten; 2) Maßnahmen der verstärkten Überwachung.
Ersetzung von Bußgeld im Freiheitsstrafe
Das Gericht kann einem Bußgeld, die die bestraften natürlichen Personen, Unternehmer oder verantwortlichen Personen in einer juristischen Person nicht (ganz oder teilweise) bezahlt, durch eine Freiheitsstrafe ersetzen, indem es einen Tag Freiheitsstrafe für jeder angefangenen 1.000 Dinar festsetzt, Damit das die Freiheitsstrafe nicht kürzer als ein Tag bis höchstens sechzig Tage sein darf.
Wenn das Gericht es unter Berücksichtigung der Schwere der Tat, der Höhe der nicht gezahlten Geldstrafe und des Vermögens große des Verurteilten hält, kann das Gericht anstelle der Freiheitsstrafe anordnen, dass die nicht gezahlte Geldstrafe durch den Arbeit im öffentlichen Interesses ersetzt wird, wobei acht Stunden Arbeit einen Tag Gefängnis ersetzen, d.h. 1.000 Dinar Geldstrafe, und die Arbeit nicht länger als 360 Stunden dauern darf. Der Teil der unbezahlten Geldstrafe, der nicht durch Freiheitsstrafe oder Arbeit im öffentlichen Interesses ersetzt werden konnte, wird zwangsweise eingezogen.
Verjährung
Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren kann nicht eingeleitet oder durchgeführt werden, wenn seit der Begehung der Straftat ein Jahr vergangen ist. Die Einleitung und Durchführung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens verjähren jedenfalls dann, wenn die doppelte gesetzlich vorgeschriebene Verjährungsfrist abgelaufen ist.
Kanzlei kann ihnen im Strafverfahren als Täter oder Opfer verteidigen.
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