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Migrationsrecht und Ausländerrecht in R. Serbien

Damit jemand seinen Wohnsitz in die Republik Serbien verlegt, muss er eine befristete Aufenthaltserlaubnis nach dem Ausländergesetz und je nach Grund der Einreise in die Republik Serbien eine Arbeitserlaubnis erhalten . Natürlich ist es auch möglich, Asyl zu beantragen, wenn das Asylgesetz angewendet wird, weil eine Person nicht ausgewiesen oder in ein Gebiet zurückgeschickt werden darf, wo ihr Leben oder ihre Freiheit wegen ihrer Rasse, ihres Geschlechts, ihrer Sprache, ihrer Religion, ihrer Nationalität, oder Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder politischen Überzeugung, bedroht wäre.

Wohnsitz Registration

Um einen Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zu stellen, muss ein Ausländer innerhalb von 24 Stunden nach der Einreise in die Republik Serbien seinen Wohnsitz registrieren, dh die Adresse, an der er vorübergehend in der Republik Serbien leben wird. Die Beantragung erfolgt gemeinsam mit dem Wohnungsgeber. Nachdem der Wohnsitz angemeldet wurde, kann das Verfahren eingeleitet werden.

Rechts Grunde

Der vorübergehende Aufenthalt ist eine Aufenthaltserlaubnis eines ausländischen Staatsbürgers in der Republik Serbien und kann einem Ausländer genehmigt werden, der beabsichtigt, sich länger als 90 Tage in der Republik Serbien aufzuhalten, auf der Grund von: 1) Beschäftigung; 2) Schulbildung oder Erlernen der serbischen Sprache; 3) Studium; 4) Teilnahme an internationalen Studentenaustauschprogrammen; 5) berufliche Spezialisierung, Ausbildung und Praxis; 6) wissenschaftliche Forschungsarbeiten oder andere wissenschaftliche Bildungstätigkeiten; 7) Familienzusammenführung; 8) Durchführung von Gottesdiensten; 9) Behandlung oder Pflege; 10) Eigentum an Immobilien; 11) humanitärer Wohnsitz; 12) Status des mutmaßlichen Opfers von Menschenhandel; 13) der Status eines Opfers von Menschenhandel; 14) andere berechtigte Gründe in gemäß dem Gesetz oder internationalen Abkommen.

Frist

Um einen Antrag zu stellen, darf sich ein Ausländer innerhalb von 180 Tagen nicht länger als 90 Tage in der Republik Serbien aufhalten. Wenn diese Frist überschritten wird, muss der Ausländer die Republik Serbien verlassen und zurückkehren, nachdem die oben genannte Bedingung erfüllt ist. Dem Antrag auf Gewährung eines vorübergehenden Aufenthalts ist immer ein Wohnsitz Registrirung sowie eine Kopie des Reisepasses mit dem Datum der Einreise in die Republik Serbien beizufügen.

Beweisen

Wenn ein Unternehmen eröffnet wird, muss nach seiner Registrierung eine Arbeitserlaubnis für einen Ausländer eingeholt werden. Eine Arbeitserlaubnis ist auch für Bürger aus EU-Staaten erforderlich. Bei Ausbildung ist eine Immatrikulation Bescheinigung beizufügen, bei Grundbesitz ein Katasterauszug. Bei Familiennachzug wird ein Verwandtschaftsnachweis, d.h. eine internationales Geburtsurkunde beigefügt.

Bankkonto

Für die Genehmigung des vorübergehenden Aufenthalts muss in jedem Fall ein Bankkonto für Nichtresidenten eröffnet werden, auf das eine Einzahlung in Höhe der Mindestlebenshaltungskosten in der Republik Serbien für ein Jahr geleistet werden muss, es sei denn, Sie ein Garantieschreiben eines Bürgers der Republik Serbien haben. Ein Nachweis über die Krankenversicherung oder in einigen Fällen der Nachweis über das deponierte Geld für die Behandlung ist ebenfalls beigefügt.

Verlängerung

Der befristete Aufenthalt muss jedes Jahr verlängert werden, bis eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt wird. Nach einem 5-jährigen Aufenthalt in der Republik Serbien wird einem Ausländer ein dauerhafter Aufenthalt gewährt, wonach der Ausländer die serbische Staatsbürgerschaft beantragen kann.

Kanzlei für unseren Mandanten kann folgendes machen:

  1. Die Aufenthaltserlaubnis Besorgung,
  2. Unternehmensgründung,
  3. Arbeitserlaubnis Besorgung,
  4. Bankkonto Eröffnung,
  5. Staatsangehörigkeit Besorgung.

Kontaktieren Sie uns durch E-mail: advnikolakrstic@gmail.com

oder an Telefon Nummer +381 63 569 409 (Viber, WhatsApp)