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Unternehmensgründung in R. Serbien

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DIe Unternehmensgründung hängt von ihrer Rechtsform ab. Welche Rechtsformen es in der Republik Serbien gibt, finden Sie im Untertitel Gesellschaftsrecht.

Wir unterscheiden 2 Arten von Gesellschaften, nämlich Personengesellschaften (Partnerschaft und KG) und Kapitalgesellschaften (GmbH und AG). Daneben gibt es eine weitere Unternehmensform, die nicht als juristische Person, sondern als natürliche Person mit eingetragener Tätigkeit einzustufen ist, der sogenannte Einzelunternehmer.

Personengesellschaften kommen durch Unterzeichnung und Unterschriftbeglaubigung des Gründungsvertrages zustande.

Kapitalgesellschaften (GmbH und AG) Gründung

Kapitalgesellschaften werden durch den Gründungsakt errichtet, der in Form eines Beschlusses erfolgen kann, wenn es nur einen Gründer gibt, oder in Form eines Vertrages, wenn er von mehreren Personen gegründet wird. Die Unterschriften der Gründer müssen notariell beglaubigt sein. Zur Registrierung eines Einzelunternehmers wird lediglich ein Registrierungsantrag mit Identitätsnachweis und bezahlten Gebühren notwendig.

Wird die AG registriert, so muss die erste Satzung von dem Gründer untergeschrieben werden, ohne notarielle Beurkundung.

Den Inhalt der vorgenannten Verträge, Gründungsakten und Satzungen der AG können Sie unter der Rubrik „Gesellschaftsrecht“ einsehen. Diese Urkunden werden in der Agentur für Unternehmensregister durch einen Registrierungsantrag in einer vorgeschriebenen Weise registriert, und dann wird nur eine Gesellschaft gegründet.

Innerhalb des Registrierungsformulars sollten die Informationen über Gründer angeben, welche Art von Besteuerung sie wünschen, d.h. ob sie in das Mehrwertsteuersystem aufgenommen werden möchten oder nicht. Die Agentur für Unternehmensregister erteilt dem Unternehmen eine Registernummer (MB) und erhält von der Steuerverwaltung eine Steueridentifikationsnummer (PIB). Danach wird das gegründete Unternehmen in das Register eingetragen, das öffentlich zugänglich ist unter diese Adresse: https://www.apr.gov.rs . In dieses Register werden Firmenname, Firmensitz, erster gesetzlicher Vertreter etc. eingetragen.

Der Gründungsbeitrag bzw. das Stammkapital kann vor oder nach der Gründung gezahlt werden. Geschieht dies vor der Registrierung, muss das Gründungskapital auf das Konto der späteren Kontoeröffnung Bank eingezahlt werden, woraufhin eine Zahlungsbestätigung ausgestellt wird. Dieser Bestätigung wird dann bei der Gründung registriert. Wird das Kapital später eingezahlt, so wird es auf das zuvor eröffnete Konto der Gesellschaft eingezahlt und es ist dann eine besondere Anmeldung erforderlich.

Pflichten die kommen nach Registrirung eines Unternehmens

Nachdem die Agentur für Wirtschaftsregister einen Registrierungs-bescheid erlassen hat, sollte zunächst ein Bankkonto eröffnet werden. Wenn das Konto für eine juristische Person eröffnet wird, die von einer ausländischen Person gegründet wurde, kann dieses Verfahren lange dauern, da der Nachweis von Geschäftsbeziehungen in der Republik Serbien erforderlich ist und eine erhebliche Anzahl von Formularen, die von den Banken oder Steuervorschriften verlangt werden, wie zum Beispiel FATCA ausgefüllt werden muss.

Danach ist es notwendig, eine elektronische Unterschrift für den gesetzlichen Vertreter, d.h. den Direktor, zu erhalten, um den tatsächlichen Eigentümer bei der Registrierungsstelle zu registrieren. Dieser Antrag muss innerhalb von 15 Tagen nach dem Datum der Registrierung der Unternehmen gestellt werden. Der wirtschaftlich Berechtigte ist immer eine natürliche Person, die eine juristische Person oder einen anderen Rechtsträger nach ausländischem Recht letztlich besitzt oder kontrolliert.

Wenn es ausnahmsweise nicht möglich ist, die physische Person auf die vorgeschriebene Weise zu bestimmen, ist der tatsächliche Eigentümer eine natürliche Person, die zur Vertretung registriert ist, d.h. eine Person, die als Mitglied des Organs dieser Körperschaft registriert ist. Die elektronische Unterschrift wird in der Regel vor Beginn der Registrierung eingeholt, da diese Arbeit bis zu 20 Tage dauern kann. Die Zertifizierungsstellen, die diese Signaturen ausstellen, verlangen in der Regel, dass sie von der Person, auf die sie ausgestellt wurden, persönlich unterzeichnet sind.

Dann ist es notwendig, einen Buchhalter zu finden, der die Bücher des Unternehmens führt. Handelt es sich bei dem Geschäftsführer um einen Ausländer, so muss der Buchhalter diese Person im Zentralregister der Sozialversicherung anmelden, da diese Person Steuern und Beiträge zahlen muss.

Wenn ein Ausländer Geschäftsführer eines Unternehmens ist, dann sind die Bedingungen für die Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis und einer Arbeitserlaubnis in der Republik Serbien erfüllt, aber es müssen entsprechende Verfahren durchgeführt werden, um dies zu erreichen, siehe dazu den Untertitel „Migrationsrecht und Ausländerrecht

Erlassung von allgemeinen Akten einer Gesellschaft

Nach Erfüllung dieser Pflichten muss die Gesellschaft ihre allgemeinen Akte zusammenfassen. Die Verpflichtung zum Erlass allgemeinen Akten wird durch Gesetze oder Verordnungen des Staates vorgeschrieben, die auch Strafen vorsehen, wenn diese Akten nicht erlassen werden. Allgemeine Akten müssen erlassen werden, um Folgendes zu regeln:

1. Arbeitssicherheit,

2. Arbeitsbeziehungen,

3. Rechnungswesen,

4. Rauchverbot in den Räumlichkeiten,

5. Brandschutz,

6. Missbrauchsverbot am Arbeitsplatz,

7. Hinweisgeberschutz,

8. Verbraucherschutz,

9. Schutz personenbezogener Daten,

10. Abfall Besorgung,

11. Verfahren zur Erfassung, Klassifizierung, Archivierung und Aufbewahrung von Archivgut und Dokumentationsmaterial,

Jeder Wirtschaftszweig hat einige spezifische Regeln, die befolgt werden müssen, so müssen juristische Personen, die sich mit Finanzen befassen, im Bereich der Geldwäscheprävention haben, die Unternehmen im Bereich des Tourismus müssen allgemeine Akten erlassen, die die Bereitstellung regeln ihre Dienste und dergleichen. Daher gibt es für jeden Wirtschaftszweig bestimmte allgemeine Akten, die erlassen werden müssen.

Gesellschaften müssen im Laufe ihres Bestehens einzelne Rechtsakte erlassen, um ihre Geschäfte zu regeln, wie Entscheidungen über die Bestellung von Buchhaltern, Wirtschaftsprüfern, Prokuristen und dergleichen sowie Entscheidungen über Sitzverlegungen, Kreditentscheidungen und dergleichen.

Kanzlei für unseren Mandanten kann folgend machen:

  1. Unternehmensgründung,
  2. Die Unterlagen für gegründete Unternehmen schreiben,
  3. Bankkonto für das Unternehmen eröffnung,
  4. Die Aufenthaltserlaubnis für Gründer besorgung,
  5. Arbeitserlabnis für Gründer besorgung,

Kontaktieren Sie uns durch E-mail: advnikolakrstic@gmail.com

oder an Telefon Nummer +381 63 569 409 (Viber, WhatsApp)